Die Gemeindeschätzungsbehörde erhebt die Grundlagen für die Festsetzung der Vermögenssteuerwerte und der Eigenmietwerte der in der Gemeinde gelegenen Grundstücke. Sie wird aus Mitgliedern des Kantons und der Gemeinde gebildet, wobei die Schätzungen vorgenommen werden von einer Zweierdelegation, bestehend aus einem Mitglied des Kantons (Gebäudeschätzer des Kantonalen Steueramtes) und der Gemeinde.

 

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